Allgemeine Geschäftsbedingungen (Onlineshop)
1. Geltungsbereich
1.2. Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zugrunde. Die Geltung etwaiger vom Besteller verwendeter Bedingungen ist selbst dann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Bestellers sind nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsführer oder Prokuristen wirksam. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen wurden.
2. Beschränkung auf Geschäftskunden
2.1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden/Unternehmer und nicht an Verbraucher. Verbrauchern ist die Bestellung in unserem Shop untersagt.
2.2. Geschäftskunden/Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Hierzu gehören insbesondere Industrie-, und Handwerksunternehmen, Angehörige der freien Berufe, Gewerbebetriebe und Behörden.
2.3. Verbraucher sind dagegen alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft für deren Privatzwecke abschließen. Private Zwecke sind solche, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (z.B. Erwerb von Produkten für deren Haushalt oder eine nichtselbstständige berufliche Tätigkeit).
2.4. Mit der Bestellung in unserem Shops erklären Sie, dass Sie ein Geschäftskunde/Unternehmer und kein Verbraucher sind.
3. Weiterverkauf an Endkunden/Verbraucher
3.1. Bei unseren Produkten handelt es sich um technisch erklärungsbedürftige Waren, die für den Fachhandel und nicht für die Verwendung durch den privaten Endverbraucher bestimmt sind. Eine Installation muss durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden.
3.2. Sollte der Besteller unsere Produkte dennoch an den privaten Endverbraucher weiterveräußern, so verpflichtet sich der Besteller, die Installation durch geschultes Fachpersonal durchzuführen oder hierfür Sorge zu tragen sowie eine entsprechende Produktkennzeichnung und Begleitdokumentation zur Verfügung zu stellen, da die Produktkennzeichnung und die Begleitdokumentation unsererseits nur den Anforderungen des Großhandels genügt.
4. Angebote und Leistungsbeschreibungen
4.1. Die Darstellung der Produkte in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
4.2. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Leistungs-, Verbrauchs-, Gewichts-, Maßangaben und andere Einzeldaten sowie Beschaffenheitsmerkmale sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder schriftlich bestätigt worden sind.
4.3. Leistungsbeschreibungen in unserem Onlineshop haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder einer Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder anderer Garantie. Solche eventuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4.4 Die gesetzlichen Prüfungspflichten und Obliegenheiten sind zu beachten. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm zugedachten Verwendungszweck zu überzeugen.
4.5 Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas Anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
5. Bestellvorgang und Vertragsabschluss im Onlineshop
5.1. Der Besteller kann aus unserem dem Sortiment Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche in einem so genannten Warenkorb sammeln.
5.2. Anschließend kann der Besteller innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
5.3. Über die Schaltfläche [Zahlungspflichtig Bestellen] gibt der Besteller einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.
5.4. Wir schicken daraufhin dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird und die der Besteller über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Bestellers bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Besteller versenden, übergeben oder den Versand an den Besteller mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung in Schriftform oder per E-Mail oder Zusendung der Rechnung bestätigt haben.
5.5. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
5.6. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Besteller die von ihm ausgewählten Produkte nicht oder nicht in der bestellten Menge verfügbar, so teilen wir dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
6. Preise und Versandkosten
6.1. Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Bestelltag gültige Listenpreis in unserem Onlineshop.
6.2. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab unserem Werk mit Standardverpackung, zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich aller Versand- und Frachtkosten.
6.3. Im Falle der Auslandslieferung trägt der Besteller eventuell anfallende Zölle.
6.4. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung, die wir von Dritten einkaufen und an den Besteller weitergeben, unvorhersehbare Erhöhungen von Materialpreisen, Lohnkosten, Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, so sind wir berechtigt, gegen entsprechenden Nachweis die Differenz zwischen Alt- und Neupreis jederzeit in voller Höhe an den Besteller weiterzugeben.
6.5. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Versand. Kann der Versand bereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Bestellers fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig.
6.6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto, ohne Abzug, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen. Ist in der Auftragsbestätigung ein Skontoabzug vereinbart worden, wird dieser Skontoabzug nur gewährt, sofern uns gegenüber keine anderen fälligen Zahlungsverpflichtungen bestehen. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
6.7. Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarung hereingenommen. Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber. Die Wechsel- und Diskontspesen trägt stets der Besteller.
6.8. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Wir können auch nach Mahnung und angemessener Nachfristsetzung, ohne dass es einer vorherigen Ablehnungsandrohung der Leistung des Bestellers bedarf, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrage zurücktreten.
6.9. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Bestellers nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind und es sich nicht um Ansprüche auf Herstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In unserer Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
7.3. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
7.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Versicherungsscheine sind uns auf Verlangen vorzulegen. Alle aus der Versicherung der Ware entstehenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft tritt der Besteller hiermit an uns ab. Der Besteller hat die Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, dass sich die Ware im Eigentum der Leuze befindet. Alle Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen Verlust oder Schäden an der Ware gegen Dritte erlangt, gehen mit ihrer Entstehung auf uns über. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
7.5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir eine Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
7.6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsachen durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7.7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.8. Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
7.9. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller mit allen Nebenrechten schon jetzt zur Sicherung an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden, vermischt oder umgebildet wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, sich gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Der Besteller ist ermächtigt, die sich ergebenden Kaufpreisforderungen bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung der Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Besteller nicht – auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt – es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Besteller bestehen. Wir werden die Einzugsermächtigung nur widerrufen, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet, sich die Vermögenssituation des Bestellers verschlechtert oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wird. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung hat uns der Besteller die zur Einziehung der Forderungen notwendigen Angaben unter Vorlage der entsprechenden Lieferverträge mit seinen Abnehmern, den Rechnungen und einer Übersicht über die Zahlungen der Abnehmer des Bestellers mitzuteilen.
7.10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
7.11. Wir verpflichten uns, die Sicherheiten des Bestellers auf dessen Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Verpackung, Kennzeichnung
8.1. Verpackungen nehmen wir restentleert, frei von Verunreinigungen und sortiert nach Verpackungsmaterial im Herstellerwerk zurück.
8.2. Bringt der Besteller auf unserem Produkt zusätzliche Kennzeichnungen an oder verbindet er es mit anderen Produkten, so ist er verpflichtet, uns bei Inanspruchnahme durch staatliche Behörden aufgrund eines Verstoßes gegen europäische Vorschriften zur Kennzeichnung von allen Verpflichtungen hieraus freizustellen.
9. Lieferung, Warenverfügbarkeit
9.1. Höhere Gewalt einschließlich Streik, Arbeitskampf, Pandemie, Epidemie, Aussperrung, Blockade, Feuer, Störung der Energie- und Rohstoffzufuhr, Ausnahmezustände und andere hoheitliche Maßnahmen, die von uns nicht zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
9.2. Der Besteller ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
9.3. Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, dass wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. In diesem Falle ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4. Setzt der Besteller uns, nachdem dieser bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
9.5. Die Haftungsbegrenzungen gemäß 9.5 und 9.6 dieser AGB gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass ein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Allerdings ist im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.6. Im Falle des Verzugs kann der Besteller neben der Lieferung Ersatz eines etwa durch die Verzögerung etwa entstandenen nachgewiesenen Schadens verlangen. Dieser Anspruch ist jedoch, soweit uns kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, beschränkt auf 0,5 % des Lieferwertes der betreffenden Lieferung pro Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5 % des Lieferwertes der betreffenden Lieferung beschränkt. Das Recht des Bestellers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der Regelung in Nr. 12 dieser AGB bleibt unberührt.
9.7. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
9.8. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen beim Besteller geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
9.9. Sämtliche Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
9.10. Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, ist bei der Abnahme ein Vertragsstrafenvorbehalt zu erklären.
9.11. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Besteller zumutbar erscheint.
10. Versand und Gefahrenübergang
10.1. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko -, FOB - oder CIF - Geschäften, auf den Besteller über.
10.2. Falls der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
10.3. Bei sonstigen Leistungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir ihm die Fertigstellung bekannt geben. Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn dies vereinbart ist oder wir dies ausdrücklich verlangen.
10.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Lieferung, auf Transportverluste, -mängel oder etwaige Beschädigungen zu überprüfen und offensichtliche Verluste, Mängel oder Schäden sofort, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware hinsichtlich der Transportverluste, sämtlicher Mängel oder -Beschädigungen als genehmigt.
11. Mängelgewährleistung
11.1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
11.2. Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit ausschließlich aus unserer bei Vertragsschluss geltenden Produktspezifikation. Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir ausdrücklich keine Gewährleistung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
11.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Weitere etwaige beim Besteller entstehende Kosten trägt dieser selbst. Dies gilt auch für erhöhte Aufwendungen, die entstanden sind, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen entstehen, hat der Besteller zu bezahlen, es sei denn, das Nichtvorliegen eines Mangels war für den Besteller nicht erkennbar.
11.4. Durch die Nachbesserung ersetzte Ware ist an uns zurückzugeben. Jegliche rückgesendete Ware, die ggf. radioaktiv, mikrobiologisch oder anderweitig kontaminiert wurde, ist vor dem Rückversand entsprechend zu deklarieren und zu dekontaminieren. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus sonstigen Gründen innerhalb einer vom Besteller bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 12. verlangen.
11.6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
11.7. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Schäden oder Mängel der Ware, die durch fehlerhafte Bedienung, nachlässige Wartung, natürliche Abnutzung, die Verarbeitung von nicht zeichnungsgerechten Teilen oder Schlechtteilen, deren Maße die festgelegten Toleranzen überschreiten und dergleichen entstanden sind.
11.8. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadenrisiko ausdrücklich erfassende Eigenschaftszusicherung vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruhte.
11.9. Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Waren und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Besteht eine Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohen unverhältnismäßig große Schäden hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu informieren, um eine etwaige Selbstvornahme mit uns abzustimmen.
11.10. Wir leisten für die Mangelfreiheit eine Gewähr für den Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferung.
12. Haftung
12.1. Für unser Haftung auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
12.2. Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
12.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
12.6. Der Besteller wird uns, sofern er uns nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Besteller hat uns insbesondere Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalles zu geben.
13. Datenschutz
Über die Nutzung Ihrer Daten informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung
14. Urheberrecht
14.1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
14.2. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
14.3. An Standardsoftware hat der Besteller das einfache Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung zwei Sicherungskopien herstellen, die als solche zu kennzeichnen sind.
15. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
15.1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft in Owen, Bundesrepublik Deutschland, wenn der Besteller Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit ausländischen Bestellern ist die internationale Zuständigkeit durch deutsche Gerichte vereinbart. Wir sind auch berechtigt, Klage am Sitz des Bestellers zu erheben. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse.
15.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der etwa getroffenen weiteren Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Das Vorstehende gilt im Falle einer Regelungslücke entsprechend.